Informationen über unser Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem stellt ein bedeutsames Werkzeug für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung dar. Es trägt dazu bei, Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften rasch aufzudecken, umgehend zu untersuchen und nachgewiesenes Fehlverhalten zu beenden. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, da Verstöße gegen rechtliche Normen sowohl dem Unternehmen als auch seinen Mitarbeitern sowie der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen können.

Verwenden Sie das bereitgestellte Formular, um konkrete Verdachtsfälle von bedeutenden Regelverstößen an das Meldesystem zu übermitteln.


Beispiele für Regelverstöße mit signifikantem Risiko für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und Dritte sind unter anderem:

  • Straftaten wie Korruption, Kartellrechtsverletzungen und Geldwäsche
  • Delikte von Diebstahl, Untreue oder Bereicherung von erheblichem Ausmaß oder Wert (über 100.000 Euro)
  • Schwere Verletzungen physischer und psychischer Integrität
  • Vorfälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Rassismus
  • Verletzungen von Datenschutzbestimmungen mit strafrechtlichem Bezug
  • Verstöße gegen Buchführung und Rechnungslegung mit spürbaren externen Auswirkungen
  • Ernstzunehmende Verstöße im Kontext technischer Standards und/oder technischer Sicherheit
  • Menschenrechtsverletzungen (z. B. Verstoß gegen Prinzipien des UN Global Compact)
  • Übertretungen von Umweltauflagen und/oder Nichtbefolgung von umweltbezogenen Richtlinien
  • Verstöße gegen Exportkontrollen und Sanktionen
  • Grobe Verletzungen der Anonymität von Hinweisgebern oder der Meldepflicht im Hinweissystem
  • Andere bedeutende Risiken wie Regelverstöße mit erheblichem Schaden (über 100.000 Euro) für das Unternehmen
  • Regelverstöße, die mutmaßlich einen erheblichen Imageschaden für das Unternehmen verursachen können
  • Schwere Verletzungen interner Konzernvereinbarungen, die Mitarbeiter benachteiligen.

Die Kriterien für die Zuständigkeit können abhängig von örtlichen rechtlichen Anforderungen variieren. Diese Prüfung erfolgt durch die Fallbearbeiter unseres Meldesystems nach Eingang eines Hinweises.

Wenn Sie zusätzliche Unterlagen übermitteln möchten, nutzen Sie bitte die Option der Zusendung per E-Mail oder Post:

Charlottenhall Rehabilitations- und Vorsorgeklinik gGmbH
Mathilde–Wurm–Straße 7
36433 Bad Salzungen

Kontakt
Telefon: +49 3695 6923-0
Telefax: +49 3695 6898-725
E-Mail: info@charlottenhall.com

Ihre Hinweise tragen dazu bei, erhebliche Nachteile für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und andere Personen zu verhindern.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.